Im Januar 2011 verabschiedete die Europäische Kommission eine neue Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Diese neue EU-Verordnung 10/2011 ist seit dem 1. Mai 2011 gültig und Bestandteil der EU-Verordnung 1935/2004.
Die neue Verordnung fordert von Unternehmen ein hohes Invest an Zeit, Mitarbeiter-Know-How und Kapital. Das verdeutlichen die folgenden Informationen. Murtfeldt Kunststoffe hat sich diesen Herausforderungen gestellt und konnte im August 2011 bereits die erforderlichen Migrationsverfahren für seine im Lebensmittelbereich eingesetzten Produkte erfolgreich abschließen.
Übersicht über lebensmittelkonforme technische Murtfeldt Kunststoffe gemäß EU-Verordnung 1935/2004 EG
Übersicht über lebensmittelkonforme Murtfeldt PE-Kunststoffe gem. EU-Verordnung 1935/2004 EG
Übersicht über lebensmittelkonforme Murtfeldt Hochleistungskunststoffe gemäß EU-Verordnung 1935/2004 EG
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